Wirtschaftskriminalität und Korruption wirksam verhindern!


Impressum-AGB


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Impressum

Inhaber der Website 
Intelligence Strategic Direction e.K.

Name und Anschrift des Anbieters: 


Intelligence Strategic Direction e.K.

Inhaber Gerwin Nierste 


Postfach 1490
49514 Lengerich

E-Mail: gerwin.nierste2022@amtsdelikte.com



Gesellschaftsform: Einzelunternehmung

Für den Inhalt dieser Website verantwortlich im Sinne § 6 MDStV: 
Gerwin Nierste (Inhaber), Intelligence Strategic Direction e.K.

Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehme ich keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. 

Hinweis: Die Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. schließt die Beratung nach den Grundsätzen der Steuer- und Rechtsberatung aus! Es erfolgt ausschließlich eine honorarpflichtige Honorarberatung einer Wirtschaftsberatung.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Beratungsverträge und sonstige Dienstleistungen der Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. Anwendung. Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Vereinbarung erforderlich ist.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) und die Preislisten sind in den Büroräumen zur Kenntnisnahme ausgehangen und können auf Nachfrage des Auftraggebers dem selbigen zur Verfügung gestellt werden.

Schreib-, Rechenfehler und offensichtliche Irrtümer sind für die Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. nicht verbindlich und führen zu keinem Schadenersatzanspruch des Auftraggebers. 

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Hinweis: Die Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. schließt die Beratung nach den Grundsätzen der Steuer- und Rechtsberatung aus! Es erfolgt ausschließlich eine honorarpflichtige Honorarberatung einer Unternehmensberatung und Vermögensberatung!


II. Inhalt des Auftrages


Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die sonstigen Einzelheiten der Auftragsbearbeitung werden in den mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der Schriftform. Durch die von dem Kunden gewünschten Änderungen entsteht nur auf den Teil eine neue vertragliche Regelung, die die bestehende mündliche oder schriftliche vertragliche Vereinbarung erweitert.

Die Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben sachverständige Dritte hinzuziehen.

Der Kunde sichert zu, die Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere stellt er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.


III. Urheber- und Nutzungsrecht, Eigentum


Die von der Unternehmung Intelligence Strategic Directionan e.K. gefertigten Ideen, Entwürfe, Konzepte und Ausarbeitungen sind urheberrechtlich geschützt; sie dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung der Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. über den Vertragszweck hinaus genutzt oder bearbeitet werden.

Die Rechte und das Eigentum an den Arbeitsergebnissen der Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. gehen erst mit der vollständigen Bezahlung des Auftrages auf den Kunden über, außer es liegen die Bedingungen des Franchise vor, in welchem der Auftragnehmer Intelligence Strategic Direction e.K. dessen Franchise als Gläubiger schuldrechtlich vereinbart aufgrund der Produkt- und Markenentwicklungen des Unternehmens Intelligence Strategic Direction e.K. In diesen Fällen werden Franchisegebühren über den Zeitraum der Lizenzen vereinbart und jeweils zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig.

IV. Geheimhaltung; Konkurrenzausschluss


Die Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertrauliche Tatsachen, die ihr im Rahmen der Vertragsausführung bekannt geworden sind. Ausgenommen sind davon die Kenntnis von Vergehen und Verbrechen der Kunden.

Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Beratungsvertrages sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten danach keine Mitarbeiter der Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K., die mit der Erarbeitung des Vertragsgegenstandes betreut waren, einzustellen oder in sonstiger Weise zu beschäftigen oder ihnen derartige Angebote zu unterbreiten.

Weiteres regelt die zweiseitige verbindliche Geheimhaltungsvereinbarung als Anlage I des zweiseitigen Beraterdienstvertrages.

Wettbewerbsverbrechen jeglicher Täterqualifikation gemäß dem geltenden deutschen Strafgesetzbuch sowie dem UWG und jeglichen materiellrechtlichen Anspruchsgrundlagen zum Zeitpunkt der Tat gemäß den Verjährungsnormen § 78 StGB in Verbindung mit §§ 199, 823, 826 BGB, ausgelegt durch den Bundesgerichshof in 3 StR 90/08, durch die Schuldner gegen die Gläubiger gemäß § 298 StGB führen grundsätzlich zur Zerstörung der Geheimhaltungsvereinbarung. Die Gläubiger werden dann die vollständigen Erwerbs-, Vermögens-, Marken-, Produkt-, sowie alle weiteren deliktischen Ansprüche auch gegen alle Mittäter als Gesamtschuldner geltend machen und vollstrecken. Die Gläubiger können auch eine Gesamtgläubigerschaft gemäß § 428 BGB als Position erworben haben. Sind mehrere Vertragspartner geschädigte Gläubiger wirkt die Tat gegen die mehrfachen Gesamtgläubiger als Anspruchsinhaber mit individuellen Ansprüchen und den Wirkungen der Gesamtschuldnerschaft gemäß VII ZR 167/08 BGH unter der Berücksichtigung der Normen §§ 426, 830 BGB in Verbindung mit §§ 25, 27, 30 StGB sowie der Rechtsprechung 2 StR 165/08 Bundesgerichtshof u.a..

V. Vergütung


Soweit kein Festhonorar vereinbart ist, wird auf der Grundlage der jeweils gültigen Tagessätze der Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K nach geleistetem Aufwand abgerechnet. Der Tagessatz beträgt mindestens 2.200 EUR zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer für 8 Stunden Wirtschaftsberatung. Abweichungen können zweiseitig vertraglich vereinbart werden. Im Falle des Re-Engineering beträgt der Tagessatz für 6 Stunden Beratung in den Segmenten Compliance-, Fraud-Management, Struktur und Restrukturierungsberatung mindestens 2.800,00 EUR zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Sämtliche mit der Durchführung des Auftrages verbundene Auslagen trägt der Kunde. Für Tagesspesen und Fahrtkosten gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste der Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K.. Der gefahrene Kilometer wird mit einem Satz von 0,45 € abgerechnet. Die Spesen werden pauschaliert mit 125,00 € pro Tag abgerechnet. Die vereinbarten Preise und Honorare verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig und spätestens binnen 10 Tagen zahlbar. Jeglicher Aufwand des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde bzw. Auftraggeber.

Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur bei unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.

Die vereinbarte Ausnahme ist: Ist der Auftragnehmer aufgrund Vergehen und Verbrechen geschädigt, greift die Aufrechnung des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber in jedem Fall. 

Alle Zahlungen werden unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld angerechnet. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Konto der Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K., Inh. Gerwin Nierste, gutgeschrieben ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks und Wechseln. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, trägt er die gesamten Kosten der Beitreibung, Vollstreckung sowie etwaige Gerichtskosten.

Die Vergütung der Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. ist auch in dem Fall sofort vollumfänglich verdient und fällig, wenn der Mandant vorsätzlich oder grob fahrlässig die Abnahme der Leistung vereitelt und wenn in Folge der Mandant sich gemäß den Grundsätzen der §§ 3,4,9 UWG sowie in Verbindung mit § 1 UrhG an der unberechtigten Weitergabe von Produkten der Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. im Sinne des Urhebergesetzes an Dritte überführt oder überführt wird. In diesem Falle wird das Honorar zuzüglich einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 € bis zu 500.000,00 € je nach Fall oder die Verdoppelung des Honorars ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Mehrwertsteuer der Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. -also des Nettohonorars- 
sofort fällig ohne gesonderte Vereinbarung. In dem Fall ist das Mahnen der ausstehenden Tilgung der Verbindlichkeiten durch den Mandanten nicht notwendig. Der Mandant, der sich der Teilhabe an solchen Vorgängen überführt oder überführt wird durch die Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K., trägt auch die Kosten der gegen sich gerichteten Strafverfolgung, die regelmäßig die Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. als Abwehrmaßnahme des Schadenseintrittes oder der Schadensvertiefung wählen wird. Ansprüche aus c.i.c. werden verzinst geltend gemacht.

Im Ausnahmefall kann eine Provision für die Teil-Tätigkeit vereinbart werden. Die Provisionsabsprache wird nur in der drohenden Sanierung oder gar Insolvenz des Auftraggebers als Teil-Fertigung der Beratung und deren Strategie als geistiges Produkt der Intelligence Strategic Direction e.K. als Auftragnehmer und Gläubiger gewährt. Der Provisionssatz beträgt 25% der Auftragssumme zuzüglich aller Kosten ( festgelegt in den aktuellen AGBs bezüglich der Provisionsabsprache der Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. ) sowie Drittkosten für die Auftragserledigung. Die Provision wird bei Vertragsannahme und Bestätigung zu 50% zu sofort fällig. Der erste Teil der Provision des zweiten Provisionsanteils wird fällig bei erstem gesicherten Zwischenergebnis. Der Rest der Provision wird in jedem Fall fällig, sobald das gesicherte Ergebnis erreicht ist. Das Vollstreckungsrisiko der Forderung des Kunden gegen dessen Schuldner verbleibt ausschließlich beim Kunden. 

Die Provision ist in jedem Fall durch die Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. verdient und wird nicht rückgewährt.

Das Honorar ist in jedem Fall durch die Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. verdient und wird nicht rückgewährt.

VI. Fremdkosten


Fremd- und Nebenkosten von der Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. werden gegen Nachweis gesondert in Rechnung gestellt zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für die Aufwendungen bei der Einschaltung von sachverständigen Dritten soweit dies schriftlich vereinbart war.


VII. Leistungserbringung


Die Leistung der Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. ist erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Kunden erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. infolge höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger durch die Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten, die Leistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen oder diese durch einen anderen Mitarbeiter zu erbringen.

Wenn der Kunde einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten kann oder mit der Annahme der Dienste in Verzug kommt, so gilt: Bei Absagen bis 4 Kalenderwochen vor dem vereinbarten Termin zur Aufnahme bzw. Durchführung der Dienstleistung werden nur tatsächlich angefallene Fremdkosten in Rechnung gestellt. Bei Absagen bis 2 Kalenderwochen vor dem vereinbarten Termin werden 50 %, danach 100 % des Honorars zuzüglich eventuell anfallender Fremdkosten in Rechnung gestellt.


VIII. Haftung


Die Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. haftet nur für Schäden,die vorsätzlich verursacht sind. Leistungsverzögerungen aufgrund von Betriebsstörungen, höherer Gewalt, Streiks etc., unabhängig ob sie im eigenen Unternehmen oder bei Dritten auftreten, berechtigen den Auftraggeber nicht, Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung gegen die Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. geltend zu machen.

Wünscht der Kunde ausdrücklich eine Höherversicherung durch einen Haftpflichtversicherer, so trägt er für diesen Fall die Kosten der Höherversicherung, sofern eine solche zu erlangen ist.

Wird die Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. aufgrund der Gestaltung und / oder des Inhaltes des Arbeitsergebnisses von Dritten auf Unterlassung oder Schadensersatz u. ä. in Anspruch genommen, stellt der Kunde die Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. von der Haftung frei.

Dies gilt vor allem auch für das weitere kollusive Verhalten des Kunden durch dessen selbst empfohlene weitere Kunden, damit der Auftragnehmer einer Bande ausgesetzt wird. In dem Fall haftet der Kunde gemäß §§ 823, 826, 830 BGB in Verbindung mit §§ 421, 426 BGB als Gesamtschuldner.

VIII. A. Haftung

Für Kunden spezialisierte Produktdiversifikationen werden einschließlich der Thesaurierungstheoreme per Anteilssicherung auch über die mögliche Stiftung internationalisiert global implementiert.

Das führt zu Sonderbedingungen, die aus dem Geheimnis- und Know-How Schutz nicht veröffentlicht werden.

Siehe hier:

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung

Diese sind möglich, zu vereinbaren. Diese sind zwingend in der vollständigen Kalkulation als Vertragsverbindlichkeit zu tilgen. Jede Besonderheit wird unter den Marktkonkurrenzen und Fusionsbewegungen am Markt kalkuliert.

VIII. B. Franchising

Der Unternehmer vertreibt ebenfalls produktdiversifizierte globale,  nationale Franchise-Produkte.

Diese unterliegen dem o.g. Gesetz gemäß der Richtlinie EU 2016/943.

VIII. C. Generelle Norm

Die Kunden und Auftraggeber des Unternehmers haben gemäß §§ 203 ff StGB in Verbindung mit §§ 3, 4, 9,17-19 UWG in Verbindung mit §§ 823, 826, 830, 831 BGB in Verbindung mit dem Urhebergesetz den vollständigen Wert als  Marktdurchdringungswert des von dem Unternehmer im Auftrag dessen Kunden und Auftraggebers entwickelten Produkt für den Kunden und Auftraggeber zu haften. Dies gilt für grob fahrlässige, billigend in Kauf genommene oder vorsätzliche Verbrechen und Vergehen gegen den Unternehmer, auch als Anstifter oder Angestifteter.

Berücksichtigte Anwälte und Steuerberater haften entsprechend den berufsständischen Normen gemäß § 280 I BGB sowie wegen Unterschlagung, Firmenbestattung, Produkt- und Markendiebstahl, sowie schweren Kreditbetruges.

Weiteres regelt der Vertrag zwischen den einzelnen und mehrfachen auch polynationalen Vertragsparteien unter der Berücksichtigung des materiellen deutschen internationalen Zivilrechts sowie des europäischen Wirtschaftsrechts. Angesetzt für die Bewertungen werden IFRS und US-GAAP-Maßstäbe als mögliche mathematische und finanzwissenschaftliche Bewertungsstandards, auch unter der Berücksichtigung aller weiteren deutschen Normen einschließlich der Sanierungsmaßstäbe, der Markengesetze u.a..

VIII. D. Re-Engineering 

Zur Beweissicherung des Social Engineering in jeglicher Form auch als Akt der organisierten Kriminalität als Möglichkeit der Bandenkriminalität oder der kriminellen Vereinigung als Marktverzerrungsschaden bei mangelhafter Produkteinführung und -sicherung, werden Tagessätze ab 4.500 EUR zzgl. ges. MwSt. vereinbart. Weiteres regelt der Vertrag, s.o..

Das Re-Engineering als Teildisziplin wird mit einer Mischkalkulation per Preis ausgedrückt. Dieser wird dem Prozessgegner und Schädiger in Rechnung gestellt. Die Gesamtschuldnerschaft ist kein Erfüllungsprivileg, sondern die Geltendmachung des Unternehmers bezüglich dessen Forderungen. Sollte der Gesamtschuldnerausgleich unmöglich sein, oder gar untergehen, haftet unabhängig dessen der Auftraggeber als Einzelschuldner. Bei ausbleibenden Gesamtschuldnerausgleich haftet der Auftraggeber eine im Vertrag festzulegende Verzinsung auf die vollständige und in  Verzug gesetzte Summe.

Bei Verträgen ab einem Vertragswert oberhalb 50 Mio. EUR werden zu sofort 35% des Honorars bei Beginn der Analysetätigkeit zur Sicherung des berechtigten Verfolgungsinteresses zzgl. ges. MwSt. fällig.


IX. Schlussbestimmungen


Erfüllungsort für Leistung und Zahlung zwischen den Vertragsparteien ist Lengerich/Steinfurt. Der Gerichtsstand ist jeweils AG/LG/OLG Köln als vertraglich vereinbarter Gerichtsstand. Es gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vertragsbeziehung im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr angestrebten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.



Stand: 01.01.1995 ff. 



Hinweis: Die Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. schließt eine Beratung ( noch ) nach den Grundsätzen der Rechts- und Steuerberatung aus. Die Beratung wird aber zukünftig a) durch die (weiteren ) Gesellschafter im Rahmen von Vermittlungen an die Rechtsanwälte und Steuerberater und b) durch für die Unternehmung ausgesuchte Rechtsanwälte und Steuerberater vorgenommen.


Die Inhalte der Website unterliegen dem Urheber-Gesetz in geltender Fassung, gemäß UrhG.


Die eigene Nutzung der Vervielfältigung der Website bzw. der Inhalte der Website sind natürlich gewünscht für den interessierten Leser. 


Gemäß den Bedingungen des Urheberrechtes sind die teilweise oder vollständige Vervielfältigung durch Kopien und jedwede weitere andere Abschrift ( Screenshot ) zur eigenen Verwendung im Vorsatz des Missbrauchs oder zum Handel mit den unberechtigt vervielfältigten Dokumenten noch dem genehmigten Handel mit den Inhalten schadensersatzpflichtig, außer es liegt demjenigen Dritten eine Genehmigung durch die Unternehmung Intelligence Strategic Direction e.K. vor. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die deliktische Haftung und ebenfalls die Haftung wegen unlauteren Wettbewerbes greifen, so dass ebenfalls kostenintensive Unterlassungsansprüche gegen jeden rechtswidrig handelnden Dritten entstehen.


Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme!